Jede Maßnahme zur Eindämmung des Virus muss vor ihrer Einführung nicht nur auf Sinnhaftigkeit und Nebenfolgen überprüft werden, sondern auch auf ihre Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger*innen. Auf Komplettverbote und Verfolgung von Bürger*innen zu setzen, die ihre Grundrechte wahrnehmen wollen, ist der falsche Weg.
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