So fordern Sie ihre Rauchmelderkosten zurück


Für die letzten drei Jahre können Sie von jenawohnen und anderen Vermietern die Kosten der Rauchmeldermiete zurückfordern.

Leider weigert sich das Unternehmen, selbstständig diese Kosten zurückzuerstatten und zwingt uns damit, mit viel Papieraufwand für beide Seiten die Rückforderung zu stellen.

Um es Ihnen ein wenig leichter zu machen, haben wir diese Vorlage für Sie erstellt:

https://sozialeswohneninjena.de/wp-content/uploads/2022/10/Rueckerstattung_Rauchmelder.pdf

Falls Sie letztes Jahr unsere Rauchmelderpetition mit unterschrieben haben, können Sie das auf der Rückforderung auch extra angeben. Nach unserer bisherigen Erfahrung handhabt jenawohnen das Thema sehr uneinheitlich. Während nach den ersten Anträgen die letzten drei Jahre zurückerstattet wurden, verweigert jenawohnen das anderen Mietern komplett.

Wir können nur raten, es zu versuchen und klar zu sagen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Wenn es nach uns ginge und jenawohnen jetzt statt bald ein kommunales, soziales und mieterdemokratisches Unternehmen wäre, hätten wir alle das Geld schon auf unseren Konten.

Wenn Sie an dieser Vision mitwirken möchten oder ein Thema rund um Wohnen und Mieten haben, das Ihnen unter den Nägeln brennt, schreiben Sie uns!

Ihre Bürgerinitiative


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