Wir wollen Euch regelmäßig eine Auswahl von Nachrichten zu politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen vorstellen und eine eigene Einschätzung am Ende geben.
Heute soll beleuchtet werden, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Unterstützung der Bevölkerungen auf den Weg gebracht wurden, die nicht immer in Fokus der Medien stehen.
Jena /Thüringen
In Jena ist seit letzter Woche das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Verkaufsräumen sowie dem öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Seit letztem Freitag gilt diese Pflicht auch für Arbeitsstätten. Ausnahmen gelten nur bei Unternehmen mit eingeführtem Hygienekonzept. Die Pflicht richtet sich allerdings an den*die Einzelne*n und verpflichtet nicht die Stadtverwaltung oder Unternehmen zu Bereitstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen.
Da Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen nicht möglich sind, hat dieser einen Sonderausschuss gebildet. Leider kann er angeblich nur nicht-öffentlich tagen und Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters vorberaten. In der ersten Sitzung dieses Sonderausschusses wurde auch über Befürchtungen von Freien Trägern der Wohlfahrtspflege gesprochen, Jena würde die Ausgaben in diesem Bereich kürzen. Die Stadt Jena sagt zunächst zu, die Ausgaben für März und April in der Höhe der Vormonate zu belassen und um Unterstützung durch das Land Thüringen und den Bund zu ersuchen. Allerdings bittet sie die Freien Träger einerseits darzulegen, welchen Leistungsumfang ihnen unter den geltenden Bestimmungen möglich ist, sowie andererseits ihrerseits Möglichkeiten der Unterstützung durch Land und Bund zu prüfen und Kosteneinsparungen vorzunehmen.
Das Land Thüringen zahlt weiter die Beträge für Kindergärtner*innen und übernimmt auch ausfallende Elternbeiträge, so dass Frühpädagog*innen nicht in Kurzarbeit geschickt werden müssen. Für Auszubildende wird den Unternehmen ein Zuschuss gewährt, um Kündigungen der Ausbildungsverhältnisse zu verhindern. Azubis sind bisher nicht von Änderungen der Kurzarbeitergeld-Regelung betroffen. Für sie gelten die Bestimmungen erst nach Ablauf von 6 Wochen. Thüringer Ausbildungsbetriebe, die von coronabedingten Schließungen ganz oder teilweise betroffen sind, können für diesen Zeitraum eine Übernahme von 80 % der Ausbildungsvergütung beantragen. Die Thüringer Landesregierung strebt die Bereitstellung von 970 Millionen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im eigenen Bundesland an.
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat einen Bußgeldkatalog erlassen, nach dem vorsätzliches Handeln gegen die Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus mit 100 bis mehreren Tausend Euro geahndet werden kann. Über Einleitung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden die Ordnungsbehörden. Von den im Bußgeldkatalog aufgeführten Regelsätzen kann je nach Sachverhalt nach oben oder unten abgewichen werden.
Die Landesstudierendenvertretung hat sich in einem offenen Brief an den zuständigen Minister Tiefensee gewandt, indem sie fordern, dass die Thüringer Hochschulen auch einheitlich an dem in Aussicht gestellten Termin im Mai erst wieder mit Lehrveranstaltungen beginnen, demokratische Rechte auch von Studierenden geachtet werden, die Situation von Honorarkräften besondere Achtung erfährt sowie eine transparente Kommunikation von einheitlichen Regelungen zu Semesterterminen und Prüfungsmodalitäten. Gleichzeitig schließen sie sich der bundesweiten Forderung nach einem „Kann-Semester“ an, was keine Auswirkungen auf die Semesteranzahl und die Regelstudienzeit haben soll.
Deutschland
Die DGB-Gewerkschaften und Betriebsräte fordern die Aufstockung des Kurzarbeitergelds von 60 % auf 80 % auch in tarifungebunden Betrieben. Dies soll durch eine Gesetzesänderung erreicht werden. Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung bekommen Unternehmen bei Kurzarbeit ihrer Mitarbeiter die Sozialabgaben zu 100 % erstattet. Diese Erstattung sollen die Unternehmen an ihre Beschäftigten weitergeben.
Der DGB und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben die Forderung aufgestellt, in der aktuellen Situation in der deutschen Bildungslandschaft auf Prüfungen zu verzichten und stattdessen den Lehrkräften zu ermöglichen aus den bisher erbrachten Leistungen Abschlussnoten zu bilden.
Unser Kommentar
Kurzarbeitergeld sollten für Azubis schon ab Woche 1 zu 100 % gezahlt werden.
Auf Bußgelder gegen Verstöße gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sollte möglichst verzichtet werden. Bei anhaltenden Verstößen sollten sich Bußgelder nach Einkommenshöhe richten.
Kurzarbeitergeld sollte sich nach den Einkommen der Personen richten. Bei geringen Einkommen, die bei Kurzarbeitergeld drohen unter die Pfändungsgrenze zu rutschen (930€), sollten bis zu 100 % gezahlt werden.
An Schulen und Hochschulen sollten ohne Nachteile für die Schüler*innen oder Studierende je nach Situation auf Prüfungsleistungen verzichtet werden.
Bei Lockerungen von Maßnahmen sollte die Situation der Beschäftigten eine maßgebliche Rolle spielen.
Menschen, die einer Risikogruppe angehören, sollten, ohne Nachteile befürchten zu müssen, der Arbeit fernbleiben können.
Bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sollte dies nicht allein in die Verantwortung der Einzelnen gestellt werden, sondern Verwaltung und Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass genügend Mund-Nasen-Bedeckungen bereitgestellt werden.