Einwohnerantrag und erste Treffen


Nachdem unser erstes Treffen mit ca. 10 TeilnehmerInnen doch eher mäßig besucht war,       kamen zu unserem zweiten Treffen ca. 60 Menschen. Damit hatten wir nun wahrlich nicht      gerechnet ! Gemeinsam diskutierten und überlegten wir, welche Schritte als erstes unternommen werden sollten. Einerseits wollten wir unserem Ärger in Form einer Kundgebung natürlich Luft machen, andererseits aber auch mittels eines Einwohnerantrages den Weg über die Stadtpolitik gehen. Wir entschieden uns, beide Dinge miteinander zu kombinieren.

Die Kundgebung

Gestern veranstalteten wir im Stadtzentrum eine rege besuchte Kundgebung um unserem     Anliegen Gehör und unserer Initiative Öffentlichkeit zu verschaffen. Es gab Redebeiträge von PolitikerInnen der Partei „Die Linke“, welche unser Anliegen unterstützen und ein offenes Mikro für MieterInnen. Auch lagen Unterschriftenlisten für unseren Einwohnerantrag aus.

Der Einwohnerantrag

Mit unserem Einwohnerantrag stellen wir drei Forderungen an die Stadt Jena :

1. Die Stadt setzt sich für eine Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20% auf 15% nach § 558 Abs. 3, Satz 2 und 3 BGB beim Land Thüringen ein.

Die 15%-Grenze ist im BGB geregelt und die Landesregierung kann diese bei Städten und       Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt einführen. Bei Bestandsmieten darf die Miete dann nur alle 3 Jahre um höchstens 15% innerhalb des Niveaus des Mietspiegels, nicht wie sonst um höchstens 20%, erhöht werden. Die Mieten steigen also langsamer an.

2. Die Rekommunalisierung, das heißt den Rückkauf durch die Stadt von jenawohnen    innerhalb der nächsten 3 Jahre. Der Stadtrat möge ebenso alle Beschlüsse unterlassen, die diese Rekommunalisierung behindern oder verzögern.

Das fordern wir, um langfristig verträgliche Mieten und sozialen Wohnungsbau in der Stadt Jena sicher zu können. Es ist für uns nicht tragbar, dass die Bewohner und Bewohnerinnen einer Stadt keine demokratischen Einflussmöglichkeiten auf die Mietentwicklung und somit auch ihre eigene Wohnsituation haben. Durch den Rückkauf sind diese Entscheidungen wieder im Stadtrat, unabhängig von privaten Investoren möglich. Unsere Lebensqualität soll nicht Profit-Interessen, egal ob staatlichen oder privatwirtschaftlichen geopfert werden!

3. Bei Grundstücksverkäufen und Bebauungsplanungen für kommunale und private Bauvorhaben müssen mindestens 20% der Wohnungen für sozialen Wohnungsbau vorgesehen werden.

Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man staatlich geförderte Bauvorhaben insbesondere für wirtschaftlich oder anderweitig benachteiligte Menschen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Diese Wohnungen sind die mietpreis- und belegungsgebunden. Die Bundesregierung schüttet jährlich Mittel für sozialen Wohnungsbau an die    Länder aus, die in der Stadt Jena jedoch nicht abgerufen werden, weil die Profimöglichkeiten für Privatinvestoren schlechter sind, als bei mittel- und hochpreisigen Wohnungen oder Eigenheimen. Wir sind der Meinung, dass alle Menschen ein Recht auf würdevolles Wohnen haben! Menschen dürfen nicht aus ihrer gewohnten Nachbarschaft und ihrem Viertel aufgrund         steigender Mieten verdrängt werden oder sich Wohnen in der Stadt überhaupt nicht mehr     leisten zu können.


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